Ärztepfusch - Tod nach Prostata OP
  Neutrale Übersetzung
 

 

.: Neutrale Übersetzung der Beweislage :.

Beide Gutachten kommen letztlich zur selben Einschätzung. 


Der Eingriff zur operativen Ausräumung der Prostatavergrößerung über die Bauchdecke (transvestkale Prostataadenomenukleation - TVP) wird von beiden Gutachtern als mögliche Methode nicht bestritten, so dass dieser Eingriff aus medizinischer Sicht wohl als sach- und fachgerecht zu bewerten ist. Die Komplikation einer Nachblutung mit der Notwendigkeit einer Transfusion wird vom urologischen Gutachter mit 15-20% beziffert.

Kritik wird in beiden Gutachten - aus meiner Sicht sehr massiv und un- missverständlich - deutlich im Hinblick auf die Wahl der Operationsmethode zur Blutstillung. Hier sagt der Rechtsmediziner eindeutig und unmissverständlich, dass die Vorgehensweise nach der ersten Operation (zur Entfernung der Prostatavergrößerung) nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht.

Mit anderen Worten: Es hätte die Wunde der ersten OP wieder eröffnet werden müssen, um dann unter Sichtkontrolle die Blutung zu stillen und die Prostatakapsel zu tamponieren (so der Rechtsmediziner).

Noch entscheidender und „krasser" ist die Feststellung des Rechtsmediziners, dass allerspätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anästhesistin auf das drohende TUR-Syndrom aufmerksam gemacht habe, die Nachoperation hätte abgebrochen werden müssen.

Bezüglich der Aufklärung gibt es einen - kleinen - Anhalt bereits aus dem Gutachten des Rechtsmediziners. Er stellt doch fest, dass zwar ein von Ihrem Vater unterschriebener vorgedruckter Aufklärungsbogen vorliegt, es aber nicht zu entnehmen ist, welcher Arzt aufgeklärt hat. Ggf. wurde das Papier nur hingelegt und dem Patienten gesagt, dass er es bitte durchlesen möge und danach unterschreiben soll. Dieses ist keine umfassende sachgerechte Aufklärung, bei der der Patient sich entscheiden kann. Ob mit diesem vorgedruckten Aufklärungsbogen auch über die Maßnahmen bei einer Blutung hinreichend aufgeklärt wurde, ist zu prüfen (auch hier müsste ein RA Sie beraten).

Den Absatz bezüglich der Anhaltspunkte für ärztliches Fehlverhalten vor und nach den Ereignissen am OP-Tag im Gutachten des Rechts-mediziners verstehe man wie folgt:
- Die Entscheidung zur Operation durch Dr. B ist medizinisch begründet.

- Die Durchführung der Operation zur Entfernung der Prostatavergrößerung „von außen über die Bauchdecke" mittels TVP (hier wurde keine TUR angewendet) ist sach- und fachgerecht.
   
- Die Maßnahmen der nachbehandelnden Ärzte zur Behandlung der eingetretenen Komplikationen sowohl in xxxx als auch in xxxx waren nicht zu Beanstanden.

- Die Methode der Nachoperation zur Blutstillung von Dr. B. wird als nicht sach- und fachgerecht angesehen. Der Tod wäre - so der Rechts-mediziner - zu vermeiden gewesen. 


 

 
 
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Letzte Aktualisierung: 15.07.2023

 
 
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