Ärztepfusch - Tod nach Prostata OP
  Beweislast
 

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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft xxxx wegen Klärung der Todesursache Herrn P..

 

 

Nachfolgend erstellen wir ein urologisches Teilgutachten zu oben genanntem Fall zur Klärung der Frage, ob die operative Vorgehensweise des Urologen Dr. med. B.. bei dem Patienten Herrn P.. am 23.06.2004 den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen hat.

 

Zur Erstellung des Teilgutachten liegen folgende Unterlagen vor:

 

Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft xxxx

Auszug der Sonographiedaten von Dr. B.. vom 01.06.-21.06.2005

Epikrise u Dr. B.. an die Gemeinschaftspraxis der Dr....

Op-Bericht Dr. B.. 23.06.2004

Operationsprotokoile des Krankenhauses xxxx vom 23.06.04

Gedächtnisprotokoll von Frau Dr. med. K.. (Anästhesistin vom 26.06.2004)

Entlassungsbrief des Krankenhauses vom 28.06.04

Op-Bericht des Klinikums xxxx vom 30.06.2004

Arztbrief des Klinikums xxxx

 

1. Sachverhalt:

Herr P.. geb. 07.09.1941, verstorben am 15.07.2004, ist am 23.06.2004 im Krankenhaus xxxx belegärztich durch, den Urologen Dr.med.B. operiert worden. Dabei ist durch Herrn Dr. med. B. unter Assistenz von Herrn K.. Urologe eine transvesikale Prostataadenomenukleation wegen eines großen Prostataadenoms durchgeführt worden.

Der operative Eingriff hat von 14:40 bis 16:20 Uhr stattgefunden. Die Assistenz durch Herrn K.. wurde um 16:10 Uhr beendet. Der Patient wurde um ca. 16:30 Uhr vom OP in die Aufwachstation verlegt. Bereits hier war der Urin auffallend blutig, so dass auf Grund des dann festgestellten Abfalls des Hämoglobinspiegels zwei Erythrozytenkonzentrate transfundiert worden sind. Zirka eine Stunde später wurde durch Herrn Dr. B. die Indikation zur operativen Revision gestellt. Dazu wurde der Patient um 18:15 Uhr in den OP verbracht. Hier wurde um 18:25 Uhr durch Herrn Dr. B.. eine transurethrale Blutstillung und Nachresektion der Prostata in Vollnarkose vorgenommen. Dieser Eingriff dauerte bis 20:15 Uhr (105 Min.). Bereits intraoperativ ist Herr Dr. B.. durch die Anästhesistin, Frau Dr.med.K.., auf die Gefahr eines drohenden TUR-Syndroms (Einschwemmung hypoosmolarer Spülflüssigkeit mit der Folge einer hypotonen Hyperhydration) hingewiesen worden. Sie hatte auf die Möglichkeit einer offenen Blutstillung hingedeutet (siehe Gedächtnisprotokoll Fr. Dr. med. K..). 45 Min. später wies die Anästhesistin erneut auf die drohende Gefahr eines TUR-Syndroms mit der dringenden Frage und Bitte nach einer offenen Blutstillung hin. Um 20:15 Uhr wurde die Operation beendet und erst jetzt fiel nach Abdecken des Patienten ein pralles Abdomen auf. Dies ist Zeichen für eine Paravasation von Spülflüssigkeit nach der erfolgten transurethralen Blutstillung bzw. Nachresektion von Prostatagewebe. Die Anästhesistin wies den Operateur auf diese Tatsache hin und hielt die Narkose aufrecht. Die chirurgische Dienstärztin sowie die Anästhesistin wiesen Herrn Dr. B.. darauf hin, dass wegen eines drohenden Kompartmentsyndroms eine Laparotomie zu erfolgen habe. Um zirka 20:40 Uhr, also über 2 Stunden nach Beginn der transurethralen Blutstillung, wurde Herr Prof. Dr. K.. Chefarzt der urologischen Abteilung des Krankenhauses M-M N. und zufällig wohnhaft in F. verständigt, um zu helfen. Nur 20 Minuten später war Prof. K.. im OP. Bei der Laparotomie zeigte sich eine massive Paravasation mit abdömineller Flüssigkeitsansammlung, die nach Eröffnen des Peritoneums abgelassen wurde. Es erfolgte weiterhin eine Drainage des Douglasraumes.

Es waren Zeichen einer massiven Einschwemmung mit nachfolgender hypotoner Hyperhydratration (TUR-Syndrom) bemerkt worden. Laborchemisch bestand wegen des TUR-Syndromes eine ausgeprägte Hyponatriämie (Natrium von 109 mmol/l). Konsekutiv kam es zu einem Blutdruckabfall, einem Hb-Abfall und einer deutlichen Verschlechterung der Oxygenierung. Eine Katecholaminpflichtigkeit trat um 21:50 Uhr ein. Nach Beendigung der OP wurde der Patient auf die Intensivstation verbracht.Am 28.06.2004 erfolgte die Verlegung des Patienten in septischem Zustand in das Klinikum B.. Weiterhin bestand ein dialysepflichtiges Nierenyersagen.

Am 30.06.2004 erfolgte eine urologische Revision durch Herrn PD Dr. W.. wegen einer

Urinleckage aus der Harnblase und eines vermeintlich infizierten Beckenhämatoms.

Am 08.07.2004 wurde eine Stressgallenblase diagnostiziert, die konservativ behandelt wurde. Am 12.07.2004 kam es zum Absetzen von Teerstuhl.

Am 13.07.2004 wurde CT-diagnostisch freie Luft im Abdomen diagnostiziert, die eine Indikation zur Laparotomie darstellte. Intraoperativ zeigte sich eine massive ischämische Colitis, die zu einer subtotalen Colonresektion, Resektion des terminalen lleums und Übernähung mehrerer Dünndarmschlingen führte.

Herr P.. verstarb am 15.07.2004 um 0:05 Uhr unter dem klinischen Vollbild des septisch-toxischen Organversagens.

 

2.  Epikritische Stellungnahme:

Aus fachurologischer und gutachterlicher Sicht ist die Vorgehensweise von Herrn Dr. med. B.. Urologe, am 23.06.2004 während der Operation als nicht fachgerecht zu bewerten.Nach erfolgter transvesikaler Adenomenukleation (offen operative Entfernung einer gutartigen Prostata Vergrößerung) ist es zu einer transfusionspflichtigen Blutung gekommen. Der Versuch der transurethralen Blutstillung nach einer TVP (transvesikaie Adenomenukleation) ist ein mögliches, obgleich sehrfragwürdiges Vorgehen. Mit dem Einsatz von hypoosmolarer Spüllösung nach erfolgter offener Operation an der Prostata ist ein sehr hohes Risiko sowohl einer Einschwemmung über die Vene (Spülflüssigkeit gelangt über eröffnete Venen direkt in den Blutkreislauf) als auch einer Parayasation (Spülflüssigkeit gelangt ungewollt in eine anatomische Region außerhalb des Operationsgebietes) verbunden. Die Gefahr einer Paravasastion ist insbesondere dann sehr groß, wenn bereits visuell eine Zerreißung der Prostatakapsel evident ist (siehe OP-Bericht Dr.med.B..). 


 

 
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Letzte Aktualisierung: 15.07.2023

 
 
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